Bau und StreckeneröffnungDie Bauarbeiten begannen bereits im Frühjahr 1873. Das erste Teilstück von 62,67 km Länge von Oldenburg (Oldb) nach Quakenbrück wurde am 15. Oktober 1875 eröffnet. Das 45,78 km lange Teilstück von Quakenbrück nach Osnabrück-Eversburg eröffnete die „Oldenburgische Staatsbahn“ am 15. November 1876.
Das Empfangsgebäude Huntlosen
Mit Eröffnung des ersten Teilstücks am 15. Oktober 1875 wurde auch das Empfangsgebäude in Huntlosen eröffnet. Das aus Backstein gebaute Gebäude hatte an der nördlichen Seite einen Güterschuppenanbau. Im Bahnhof gab es ein Ausweichgleis und mehrere Gütergleise für eine Ziegelei, einen großen Holzlagerplatz zum Imprägnieren der Eisenbahnschwellen und eine Baumschule, die der Bahnmeisterei Ahlhorn unterstand. Die dem Empfangsgebäude gegenüberliegende Ziegelei produzierte Backsteine für die „Oldenburgische Staatsbahn“. Zur Viehverladung gab es eine eigene Rampe.Weitere Streckeneröffnungen, Ausbauten oder Änderungen•1940 entstand der Stellwerksanbau. Wahrscheinlich wurde auch im gleichen Zeitraum das zweite Stockwerk des südlichen Gebäudeflügels gebaut. Zu erkennen ist dies durch die unterschiedlichen Fenster zwischen Erd- und Obergeschoss.•1992 wurden die Schranke und die Blocksignale automatisiert, das Empfangsgebäude verkauft. •Das Stellwerk wurde im November 2010 aus dem Betrieb genommen.Was hat sich verändert, was ist gebliebenDas Gebäude ist weitgehend unverändert geblieben und dient heute als Gaststätte.
Bilder Huntlosen
Luftaufnahme
Bahnstation Huntlosen
Huntlosen - Bf - HHULG2 : 19C4 : SD19-Aug15
Planung und KonzessionUm die südlichste Stadt im Großherzogtum Oldenburg gab es bereits 1850 Überlegungen, Quakenbrück an das Eisenbahnnetz anzuschließen. Diese Pläne wurden 1868 durch den Bau einer Strecke durch die Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft von Osnabrück nach Hamburg aufgegeben. Daraufhin beschloss der oldenburgische Landtag 1870 den Bau der Oldenburgischen Südbahn nach Quakenbrück. Am 7. Februar 1871 wurde die Konzession zum Bau und Betrieb der Strecke von Oldenburg (Oldb) nach Quakenbrück durch oldenburgisches Gesetz an die Oldenburgische Staatseisenbahn vergeben (oldenburgisches Gesetzblatt Jahrgang 1871 Band XXII, 2. Stück Seite 3).Durch einen Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg vom 17. März 1874 (preußische Gesetzessammlung Jahrgang 1874 Nr. 25 Seite 317) wurde Oldenburg der Bau und Betrieb der Strecke auf preußischem Gebiet gestattet.